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   OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12   

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https://dejure.org/2012,87182
OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12 (https://dejure.org/2012,87182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2012 - 7 U 160/12 (https://dejure.org/2012,87182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2012 - 7 U 160/12 (https://dejure.org/2012,87182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a
    Wirksamkeit eines Lebensversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a a.F.
    Wirksamkeit eines Lebensversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.; Urteil vom 8. Februar 2012 - 7 U 166/11, unveröffentl.; Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 131/11, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformation und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.; Urteil vom 8. Februar 2012 - 7 U 166/11, unveröffentl.; Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 131/11, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformation und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12
    Denn Entsprechendes setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch aus c.i.c. wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften voraus (BGHZ 169, 109 ff. Rn 43 in juris).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12
    Die frühere Belehrung im Versicherungsantrag hat nicht in rechtlich relevanter Weise nachgewirkt (vgl. BGH NJW 2009, 3020, 3022).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 7 U 131/11

    Unionrechtskonformität des Erlöschens des Widerspruchsrechts beim Abschluss einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.; Urteil vom 8. Februar 2012 - 7 U 166/11, unveröffentl.; Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 131/11, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformation und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2011 - 7 U 238/10

    Erlöschen des Widerspruchsrechts nach § 5 a II 4 VVG (Fassung bis 31.7.2001)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2012 - 7 U 160/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 7 U 15/03, VersR 2005, 631; Urteil vom 7. Dezember 2011 - 7 U 238/10, unveröffentl.; Urteil vom 8. Februar 2012 - 7 U 166/11, unveröffentl.; Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 U 131/11, unveröffentl.) hat jedenfalls derjenige Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht kennt und darauf hingewiesen wurde, dass Versicherungsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden sollen, konkludent auf die Übergabe der Verbraucherinformation und der Versicherungsbedingungen verzichtet, sofern er mit dem Vollzug des Vertrages begonnen und ein Jahr lang weder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen angefordert noch dem Vertragsschluss widersprochen hat.
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